Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.887 Anfragen

Unfähigkeit zur freien Willensbildung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an BGH, 17.05.2017 - Az: XII ZB 495/16 und BGH, 16.03.2016 - Az: XII ZB 455/15).


BGH, 07.03.2018 - Az: XII ZB 540/17

ECLI:DE:BGH:2018:070318BXIIZB540.17.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.887 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg