Verfahrenspfleger werden nach
§ 277 FamFG wie ein Berufsbetreuer vergütet. Hier ist Stundensatz von zwischen 23,00 € und 39,00 €, zuzüglich Umsatzsteuer (je nach Qualifikation) gegeben.
Die Vergütung wird immer aus der Staatskasse bezahlt, auch bei vermögenden Betreuten, kann aber dem Betreuten im Rahmen der Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden, wenn der Betreute über mehr als 5.000 Euro Vermögen verfügt.
Weiterhin erhält der Verfahrenspfleger einen Aufwendungsersatz.