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§ 316 Verfahrensfähigkeit
Familienverfahrensgesetz a.F. (Auszüge) (FamFG a.F.)
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
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Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
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Marc Stimpfl, Boppard