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AnwaltOnline - Betreuungsrecht Oktober 2022

Betreuungsrecht

AnwaltOnline - Betreuungsrecht Oktober 2022

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

Betreuerauswahl: Muss der Wunsch des Betroffenen berücksichtigt werden?

Der Wille oder Wunsch des Betroffenen kann bei der Betreuerauswahl nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft.

Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände ...


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Übermittlung der Betreuungsakte oder einzelner Dokumente an die Staatsanwaltschaft?

Die Entscheidung dem „Antrag“ der Staatsanwaltschaft betreffend die Übersendung etwa ergangener Unterbringungsbeschlüsse stattzugeben berührt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG. Dieses Recht gibt dem Grundrechtsträger die Befugnis, ...


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Betreuungsverfahren und die persönliche Anhörung des Betroffenen

Wird in einem Betreuungsverfahren die erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen. ...


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Fehlendes Einverständnis in Einrichtung einer Betreuung

Ist das Amtsgericht nach Anhörung des Betroffenen davon ausgegangen, dass dieser der Einrichtung einer Betreuung zustimmt und hat es sich deshalb nicht die Frage vorgelegt, ob eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden kann, hat das Beschwerdegericht den Betroffenen erneut anzuhören, wenn dieser mit seiner Beschwerde ...


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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

Das Thema des Monats

Wer entscheidet über den Betreuungsantrag?

Für die Entscheidung über die Anordnung der Betreuung sind die Betreuungsgerichte zuständig (§ 1896 BGB). Dabei handelt es sich um Abteilungen der Amtsgerichte.

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts soll durch Ausschöpfung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine gerichtlich angeordnete gesetzliche Betreuung nach Möglichkeit vermieden werden.

Das Betreuungsgericht wird dann tätig, wenn es einen Antrag bzw. eine Anregung für eine Betreuung bekommen hat. Es prüft daraufhin die Notwendigkeit einer Betreuung und informiert und befragt bei einer Betreuungsanregung den Betroffenen.

Welches Gericht ist zuständig?

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene bei Einleitung des Verfahrens wohnt (§ 272 FamFG). Hat der Betroffene - etwa als Obdachloser - keine feste Wohnung, kommt es auf den üblichen Aufenthaltsort an. Hält sich der Betroffene z.B. im Urlaub oder aus beruflichen Gründen in größerer Entfernung von seinem Wohnort auf und ist über die Betreuung notfallmäßig zu entscheiden, ist auch das Amtsgericht/Betreuungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notfall eintritt.

Innerhalb des Betreuungsgerichts werden die Entscheidungen teils von Richtern, also Volljuristen und teils von Rechtspflegern, das sind Beamte des gehobenen Dienstes getroffen. Die Aufgabenverteilung ist im Rechtspflegergesetz geregelt (§ 14 RpflG).

Die Entscheidung über den Betreuungsantrag

Für oder gegen die Anordnung der Betreuung entscheidet der Betreuungsrichter, nachdem ein entsprechender Antrag eingegangen ist.

Können die Angelegenheiten des Betroffenen auch durch einen Bevollmächtigten übernommen werden oder durch andere Hilfen besorgt werden, so ist keine Betreuung erforderlich.

Gegen den freien Willen des Betroffenen darf keine rechtliche Betreuung angeordnet werden. Ein anderes ...


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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