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Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ (20/14525) vorgelegt.

Mit dem Entwurf soll die Betreuer- und Vormündervergütung neu geregelt werden. „Das neue Vergütungssystem soll sowohl die Amtsgerichte als auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Auch die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger soll in entsprechendem Umfang erhöht werden“, heißt es dazu im Entwurf.

Ferner ist im Entwurf eine Neuregelung der sogenannte Schlussabwicklung vorgesehen. Die Praxis habe vor „erheblichen Problemen“ bei der Umsetzung der entsprechenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch berichtet, führen die Fraktionen aus. „Diese bürokratischen Hindernisse sollen durch eine vereinfachte Ausgestaltung der maßgeblichen Regelungen abgebaut werden.“

Veröffentlicht: 21.01.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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