Berufsbetreuer und Vormünder werden künftig besser vergütet. Der Bundesrat stimmte am 7. Juni einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu und machte damit den Weg frei für ein neues Vergütungssystem.
Erhöhung um durchschnittlich 17 Prozent
Das Gesetz erhöht die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent und modernisiert das Abrechnungssystem: Statt der bisherigen Einzelabrechnungen gibt es künftig monatliche Fallpauschalen. Dies soll es den Ländern ermöglichen, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Betreuungsfälle zu berücksichtigen und angemessen zu vergüten.Für Berufsvormünder bleibt es beim bisherigen Vergütungssystem - allerdings mit höheren Stundensätzen.
Tarife seit 13 Jahren unverändert
Die beschlossenen Änderungen sollen den teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten der Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und Berufsvormünder entgegenwirken: Ihre Stundensätze waren seit 13 Jahren nicht mehr angepasst worden.Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz geht nun über die Bundesregierung an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung und wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Monat später soll es in Kraft treten.Veröffentlicht: 08.06.2019
Quelle: PM des Bundesrats
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein
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