Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.429 Anfragen

Chancen-Aufenthaltsrecht bei wiederholter Identitätstäuschung

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Ausländer eine in der Vergangenheit liegende Identitätstäuschung aufgegeben und aktuelle, authentische Dokumente zu seiner Identität vorgelegt, liegen die Voraussetzungen für den Versagungsgrund des § 104c Abs. 1 S. 2 AufenthG nicht (mehr) vor.

Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist auch bei auf die Erteilung eines Chancen-Aufenthaltstitels nach gerichteten Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz.


VG Bayreuth, 23.08.2023 - Az: B 6 K 23.216

Theresia DonathMartin BeckerDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant