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Chancenaufenthalt: Was ist das eigentlich?

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Chancenaufenthalt ist ein relativ neues Konzept im deutschen Aufenthaltsrecht, das Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine Perspektive bieten soll. Diese Regelung ist seit dem 31. Dezember 2022 in Kraft, um Personen, die gut integriert sind, jedoch keinen legalen Aufenthaltstitel besitzen, eine Chance auf Legalisierung ihres Aufenthalts zu geben.

Gesetzliche Grundlagen

Der Chancenaufenthalt ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verankert. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in § 104c AufenthG und regeln die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Voraussetzungen für den Chancenaufenthalt

Um eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Chancenaufenthalts zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

Aufenthaltsdauer: Der Antragsteller muss sich zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Antragsteller eine gewisse Bindung zum Land aufgebaut hat.

Integrationsnachweis: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er gut integriert ist und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Dies kann durch Sprachkenntnisse (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens), eine feste Arbeitsstelle oder eine Ausbildung sowie den Nachweis über Schulbesuche von Kindern erfolgen.

Selbstständige Lebensunterhaltssicherung: Es muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Straffreiheit: Der Antragsteller darf keine vorsätzlichen Straftaten begangen haben. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten werden dabei nicht berücksichtigt.

Identitätsklärung: Der Antragsteller muss seine Identität geklärt haben, was insbesondere durch Vorlage von Reisepässen oder anderen Identitätsdokumenten erfolgt und darf nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.

Verfahren zur Erlangung des Chancenaufenthalts

Das Verfahren zur Erlangung des Chancenaufenthalts beginnt mit einem Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde. Der Antragsteller muss hierbei alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen und ggf. einem persönlichen Gespräch entscheidet die Behörde über die Erteilung des Aufenthaltstitels.

Vorteile des Chancenaufenthalts

Rechtssicherheit: Der Chancenaufenthalt bietet betroffenen Personen eine Perspektive und Rechtssicherheit, wodurch sie aus der ständigen Unsicherheit des illegalen Aufenthaltsstatus herauskommen.

Förderung der Integration: Durch die Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse und Arbeitsverhältnis wird die Integration gefördert und gestärkt.

Wirtschaftliche Stabilität: Die Erlaubnis, legal zu arbeiten, ermöglicht den Betroffenen eine eigenständige Sicherung ihres Lebensunterhalts und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität bei.

Nachteile und Herausforderungen

Hohe Anforderungen: Die Voraussetzungen für den Chancenaufenthalt sind hoch und für viele Betroffene schwer zu erfüllen, insbesondere die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung und die Identitätsklärung.

Bürokratische Hürden: Das Verfahren ist oft mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden, was eine zusätzliche Belastung für die Antragsteller darstellen kann.

Unsicherer Ausgang: Trotz Erfüllung aller Voraussetzungen besteht keine Garantie auf Erteilung des Aufenthaltstitels, da die Entscheidung im Ermessen der Ausländerbehörde liegt.
Stand: (letzte Änderung: 29.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Antragsteller müssen sich zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, um eine Bindung zum Land nachzuweisen.
Für den Nachweis einer erfolgreichen Integration sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich.
Ja, eine der Voraussetzungen ist Straffreiheit. Der Antragsteller darf keine vorsätzlichen Straftaten begangen haben, wobei geringfügige Ordnungswidrigkeiten in der Regel unberücksichtigt bleiben.
Ja, es muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt eigenständig und ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert werden kann, beispielsweise durch eine feste Arbeitsstelle oder eine Ausbildung.
Nein, trotz Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen liegt die endgültige Entscheidung über den Aufenthaltstitel im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde.
Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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