Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.696 Anfragen

Uganda: Keine pauschale Verfolgung wegen Beschneidung

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Genitalverstümmelung stellt grundsätzlich eine flüchtlingsrechtlich relevante, an das Geschlecht anknüpfende Verfolgung dar.

Auch wenn Genitalverstümmelung von Mädchen und jungen Frauen in Uganda nach wie vor praktiziert wird, reicht der pauschale Verweis darauf jedenfalls im Falle einer verheirateten Frau mit Kindern nicht aus, um eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung zu begründen.

Unabhängig davon bestehen in größeren Städten Ugandas inländische Fluchtalternativen, die es Betroffenen ermöglichen, etwaigen familiären Zwängen auf Vornahme eines Beschneidungsrituals zu entkommen.


VG München, 24.04.2023 - Az: M 5 K 19.30934

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.696 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant