Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.315 Anfragen

Uganda: Keine pauschale Verfolgung wegen Beschneidung

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Genitalverstümmelung stellt grundsätzlich eine flüchtlingsrechtlich relevante, an das Geschlecht anknüpfende Verfolgung dar.

Auch wenn Genitalverstümmelung von Mädchen und jungen Frauen in Uganda nach wie vor praktiziert wird, reicht der pauschale Verweis darauf jedenfalls im Falle einer verheirateten Frau mit Kindern nicht aus, um eine beachtliche Wahrscheinlichkeit für flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung zu begründen.

Unabhängig davon bestehen in größeren Städten Ugandas inländische Fluchtalternativen, die es Betroffenen ermöglichen, etwaigen familiären Zwängen auf Vornahme eines Beschneidungsrituals zu entkommen.


VG München, 24.04.2023 - Az: M 5 K 19.30934


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant