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Dublin-Verfahren (Spanien)

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Weder weisen das Asylverfahren noch die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Spanien systemische Mängel auf, die zu der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung iSv Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK führen könnten; dies gilt in der Regel selbst für vulnerable Personen.


VG Ansbach, 17.01.2024 - Az: AN 17 S 23.50864

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