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Aufhebung eines asylrechtlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots einer minderjährigen Georgierin
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist ein Instrument der Gefahrenabwehr und ergeht entweder in Reaktion auf aufenthaltsrechtliche Verstöße oder auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im weiteren Sinne.
Eine feste gesetzliche Altersgrenze für eine Entkoppelung des ausländerrechtlichen Schicksals des Kindes von seinen Eltern existiert nicht, aber es ist davon auszugehen, dass spätestens ab einer Altersgrenze von 14 Jahren eine teilweise Entkoppelung eintritt.
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