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Trunkenheitsfahrt kann Sperrzeit rechtfertigen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verliert ein Berufskraftfahrer aufgrund einer Trunkenheitsfahrt erst seinen Führerschein und aus diesem Grunde dann seinen Arbeitsplatz, so rechtfertigt dies die Verhängung einer Sperrzeit von zwölf Wochen.


LSG Hessen, 22.06.2010 - Az: L 6 AL 13/08

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerHont Péter Hetényi

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