Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist auch dann zustimmungslos und daher unwirksam, wenn die Zustimmung zunächst erteilt und nach Kündigungsausspruch von einer Rechtsmittelinstanz aufgehoben wird.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber selbst gegen die Aufhebung der Zustimmung Rechtsmittel einlegt.
Die Begründung der die Zustimmung aufhebenden Entscheidung ist vom Arbeitsgericht nicht auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen, auch wenn die Entscheidung angefochten und noch nicht formell rechtskräftig ist.
LAG Köln, 11.10.2002 - Az: 11 Sa 431/02
ECLI:DE:LAGK:2002:1011.11SA431.02.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!