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Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Die
Kündigung eines
schwerbehinderten Arbeitnehmers ist auch dann zustimmungslos und daher unwirksam, wenn die Zustimmung zunächst erteilt und nach Kündigungsausspruch von einer Rechtsmittelinstanz aufgehoben wird.
Dies gilt auch für den Fall, dass der
Arbeitgeber selbst gegen die Aufhebung der Zustimmung Rechtsmittel einlegt.
Die Begründung der die Zustimmung aufhebenden Entscheidung ist vom Arbeitsgericht nicht auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen, auch wenn die Entscheidung angefochten und noch nicht formell rechtskräftig ist.
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