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Kurzzeitige Geldanlagen als Schonvermögen?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zum Schonvermögen können auch kurzzeitige Geldanlagen zählen, die somit bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe nicht berücksichtigt werden dürfen.

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Simon, Mecklenburg Vorpommern

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