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Kurzzeitige Geldanlagen als Schonvermögen?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zum Schonvermögen können auch kurzzeitige Geldanlagen zählen, die somit bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe nicht berücksichtigt werden dürfen.
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Simon, Mecklenburg Vorpommern
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