Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.883 Anfragen
Amtsärztliches Attest ist bindend
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird einem Beamten vom Amtsarzt die Dienstfähigkeit bescheinigt, so ist der Dienst umgehend wieder aufzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn ein privatärztliches Dienstunfähigkeitsattest vorliegt.
Ein privatärztliches Attest kann zwar vorgelegt werden, um eine Dienstunfähigkeit zu beweisen, ein amtsärztliches Attest kann dieses jedoch widerlegen. Denn nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kommt der Einschätzung des mit den besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes besonders vertrauten Amtsarztes regelmäßig ein höherer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen.
Ein Vorgehen gegen dieses Ergebnis ist nur im Wege einer einstweiligen Anordnung möglich, die jedoch die Beweisbarkeit der Erkrankung voraussetzt.
OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - Az: 2 B 11124/02 OVG
ECLI:DE:OVGRLP:2002:0819.2B11124.02OVG.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.