Versicherungsbeträge dürfen bei der Arbeitslosenhilfe nicht gegengerechnet werden. Aufwendungen für private Versicherungen sind in voller Höhe absetzbar, wenn die Beträge angemessen sind. Die Begrenzung auf 3% des Einkommens
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...