Teilzeitlehrer aus Bremen müssen entsprechend ihrer Stundenzahl an altersbedingten Stundenermäßigungen beteiligt werden. Eine anderslautende Verordnung des Landes Bremen wurde vom BAG verworfen.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Zwei Lehrerinnen mit je zwölf Pflichtstunden pro Woche legten Klage ein. Vollzeitlehrer in Bremen arbeiteten zum Zeitpunkt des Rechtsstreits 23 Stunden, heute 25 Stunden. Kollegen ab 55 gewährte das Land früher zwei, heute noch eine Stunde Nachlass.
Von dieser Ermäßigung hatte das Land die Klägerinnen ausgenommen, weil die Spitzenbelastung, vor der ältere Kollegen geschützt werden sollen, bei Halbtagskräften nicht auftrete.
Das Gericht wies diese Ansicht als "rein spekulativ" zurück. Halbtagskräfte sind sehr oft neben der Berufstätigkeit familiär oder mit anderen Beschäftigungen stark eingebunden. Unter diesen Umständen könne die persönliche Belastungsgrenze sehr wohl bei zwölf Wochenstunden oder auch darunter liegen.
BAG - Az: 5 AZR 18/96
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