- Arbeitsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.500 Anfragen
Ausgleich für Nachtarbeit - Geld, Freizeit oder beides!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Arbeitnehmer Nachtarbeit geleistet, so muss der Arbeitgeber eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewähren. Es steht dem Arbeitgeber frei, ob er Geld zahlt, freistellt oder eine Kombination wählt.
Um den gesetzlichen Anspruch aus § 6 Abs. 5 ArbZG zu ersetzen, muss eine tarifliche Regelung eine Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen vorsehen. Dies folge aus dem Sinn und Zweck des dem Gesundheitsschutz dienendem § 6 Abs. 5 ArbZG da der Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag den Zweck, die Nachtarbeit im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers zu verteuern, verfolgt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.500 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant