Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.282 Anfragen
Ausgleich für Nachtarbeit - Geld, Freizeit oder beides!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Arbeitnehmer Nachtarbeit geleistet, so muss der Arbeitgeber eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewähren. Es steht dem Arbeitgeber frei, ob er Geld zahlt, freistellt oder eine Kombination wählt.
Um den gesetzlichen Anspruch aus § 6 Abs. 5 ArbZG zu ersetzen, muss eine tarifliche Regelung eine Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen vorsehen. Dies folge aus dem Sinn und Zweck des dem Gesundheitsschutz dienendem § 6 Abs. 5 ArbZG da der Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag den Zweck, die Nachtarbeit im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers zu verteuern, verfolgt.
BAG, 18.05.2011 - Az: 10 AZR 369/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!