Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.358 Anfragen

Ausgleich für Nachtarbeit - Geld, Freizeit oder beides!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitnehmer Nachtarbeit geleistet, so muss der Arbeitgeber eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt gewähren. Es steht dem Arbeitgeber frei, ob er Geld zahlt, freistellt oder eine Kombination wählt.

Um den gesetzlichen Anspruch aus § 6 Abs. 5 ArbZG zu ersetzen, muss eine tarifliche Regelung eine Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen vorsehen. Dies folge aus dem Sinn und Zweck des dem Gesundheitsschutz dienendem § 6 Abs. 5 ArbZG da der Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag den Zweck, die Nachtarbeit im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers zu verteuern, verfolgt.


BAG, 18.05.2011 - Az: 10 AZR 369/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant