Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.216 Anfragen

Unterbrechung der Schichtarbeit durch Bereitschaftsdienst

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Bereitschaftsdienst von drei Stunden am Samstag und vier Stunden 25 Minuten in der Nacht auf Sonn- und Feiertage führt zu einer Unterbrechung der für eine Wechselschichtarbeit erforderliche Arbeit "rund um die Uhr" an allen Tagen der Woche. Daher ist in diesem Fall keine Wechselschichtzulage geschuldet. Bei Bereitschaftsdienst handelt es sich seinem Wesen nach um eine Aufenthaltsbeschränkung verbunden mit der Verpflichtung, bei Bedarf sofort tätig zu werden. Diesen darf der Arbeitgeber nur dann anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.


BAG, 20.01.2010 - Az: 10 AZR 990/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant