Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.145 Anfragen

Unterbrechung der Schichtarbeit durch Bereitschaftsdienst

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Bereitschaftsdienst von drei Stunden am Samstag und vier Stunden 25 Minuten in der Nacht auf Sonn- und Feiertage führt zu einer Unterbrechung der für eine Wechselschichtarbeit erforderliche Arbeit "rund um die Uhr" an allen Tagen der Woche. Daher ist in diesem Fall keine Wechselschichtzulage geschuldet. Bei Bereitschaftsdienst handelt es sich seinem Wesen nach um eine Aufenthaltsbeschränkung verbunden mit der Verpflichtung, bei Bedarf sofort tätig zu werden. Diesen darf der Arbeitgeber nur dann anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.


BAG, 20.01.2010 - Az: 10 AZR 990/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard