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Abmahnung ist kein Mobbing!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wiederholte Abmahnungen eines Arbeitnehmers sind nicht ohne weiteres ein Beweis für Mobbing.

Dies gilt auch dann, wenn sich einzelne Abmahnungen später als unwirksam herausstellen. Damit ein Mobbingvorwurf festgestellt werden kann, wären verwerfliche Motive für die Abmahnungen erforderlich. Diese sind jedoch nachzuweisen. Berechtigte Abmahnungen sind grundsätzlich kein Mobbing sondern die Wahrnehmung berechtigter Arbeitgeberinteressen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer in vier Monaten neun Abmahnungen, die sich auf unterschiedliche Vorwürfe stützten, erhalten. Auch wenn dies auf ein systematisches Verhalten hindeutet, liegt darin noch keine Verletzung der Arbeitnehmerrechte. Es kann lediglich angenommen werden, dass der Betroffene vom Arbeitgeber kritisch beobachtet wurde.


LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - Az: 6 Sa 256/09

ECLI:DE:LARBGSH:2010:0317.6SA256.09.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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