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Abmahnung muss konkret sein!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine Abmahnung zulässig sein kann, muss dieser seitens des Betroffenen zweifelsfrei entnehmbar sein, was vorgeworfen wird, wie das Verhalten in Zukunft einzurichten ist und welche Sanktionen drohen, wenn sich nicht entsprechend verhalten wird. Ist dies nicht der Fall, so kann der Betroffene die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.


LAG Düsseldorf, 10.09.2009 - Az: 13 Sa 484/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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