Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.703 Anfragen

Vereinbarung über die Entgeltfortzahlung während einer Bildungsveranstaltung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Parteien streiten über Ansprüche der Kläger auf Arbeitsentgelt.

Die Kläger hatten die Beklagte vergeblich aufgefordert, sie nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG) zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen zum Thema „Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft“ freizustellen.

Die Beklagte gewährte den Klägern stattdessen „unbezahlten Sonderurlaub“ und teilte ihnen mit, sie werde diese Zeit nachträglich wie Arbeitszeit vergüten, wenn „gerichtlich rechtskräftig die Rechtsauffassung bestätigt wird, dass die Bildungsmaßnahme durch das AWbG abgedeckt ist.“

Hiermit waren die Kläger einverstanden. Die Beklagte hielt den Zahlungsklagen entgegen, die Kläger hätten ihre Absicht, an der Bildungsveranstaltung teilzunehmen, nicht rechtzeitig, in der gesetzlich bestimmten Frist von mindestens vier Wochen vor deren Beginn, mitgeteilt.

Das Landesarbeitsgericht ist dieser Argumentation gefolgt und hat die Klagen allein deshalb abgewiesen.

Die Revisionen der Kläger, die das Bundesarbeitsgericht verhandelt hat, waren erfolgreich.

Zwar hätte die Beklagte die Freistellung der Kläger ablehnen können, weil beide Arbeitnehmer den Zeitpunkt der Bildungsveranstaltung nicht rechtzeitig mitgeteilt hatten.

Dieses Recht hat die Beklagte aber nicht wahrgenommen. Sie hat sich vielmehr vertraglich verpflichtet, das Arbeitsentgelt ungeachtet der Fristversäumnisse dann nachzuzahlen, wenn die Bildungsmaßnahmen der politische und/oder beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung der Kläger dienten und die Veranstaltungen nach den Bestimmungen des AWbG durchgeführt worden sind.

Diese Anspruchsvoraussetzungen hat das Landesarbeitsgericht nicht geprüft. Das BAG konnte deshalb darüber nicht abschließend entscheiden.


BAG, 09.11.1999 - Az: 9 AZR 917/98

Quelle: PM des BAG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant