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Lohnwucher bei weniger als 2/3 der tariflichen Vergütung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die tarifliche Vergütung um mehr als ein 1/3 unterschritten, so liegt Lohnwucher vor. Maßgeblich sind für einen Sortierer in der Briefdienstleistungsbranche die Tariflöhne der Deutschen Post AG. Selbst unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Konkurrenten der DPAG deutlich geringere Vergütungen zahlen als die für die entsprechende Entgeltgruppe ausgewiesenen EUR 8,90, ist eine vereinbarte Vergütung von EUR 5,60 nicht mehr angemessen. Diese Unterschreitung entspricht nicht den hohen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit, Loyalität und Integrität der Arbeitnehmer.


ArbG Leipzig, 25.11.2008 - Az: 1 Ca 2449/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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