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Lohnwucher bei weniger als 2/3 der tariflichen Vergütung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die tarifliche Vergütung um mehr als ein 1/3 unterschritten, so liegt Lohnwucher vor. Maßgeblich sind für einen Sortierer in der Briefdienstleistungsbranche die Tariflöhne der Deutschen Post AG. Selbst unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Konkurrenten der DPAG deutlich geringere Vergütungen zahlen als die für die entsprechende Entgeltgruppe ausgewiesenen EUR 8,90, ist eine vereinbarte Vergütung von EUR 5,60 nicht mehr angemessen. Diese Unterschreitung entspricht nicht den hohen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit, Loyalität und Integrität der Arbeitnehmer.


ArbG Leipzig, 25.11.2008 - Az: 1 Ca 2449/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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