Wird die tarifliche Vergütung um mehr als ein 1/3 unterschritten, so liegt Lohnwucher vor. Maßgeblich sind für einen Sortierer in der Briefdienstleistungsbranche die Tariflöhne der Deutschen Post AG. Selbst unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Konkurrenten der DPAG deutlich geringere Vergütungen zahlen als die für die entsprechende Entgeltgruppe ausgewiesenen EUR 8,90, ist eine vereinbarte Vergütung von EUR 5,60 nicht mehr angemessen. Diese Unterschreitung entspricht nicht den hohen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit, Loyalität und Integrität der Arbeitnehmer.
ArbG Leipzig, 25.11.2008 - Az: 1 Ca 2449/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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