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Schlechtes Betriebsergebnis und Gehaltsverzicht
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass das Bruttogehalt des Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen Gründen gemindert wird und die Vereinbarung erlischt, wenn das Unternehmen in zwei Folgemonaten positive
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