Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.668 Anfragen

Reisezeit ist nicht Arbeitszeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber muß die mit Reisen verbrachte Zeit nicht als Überstunden anrechnen.
Im vorliegenden Fall fuhr ein Wirtschaftsprüfer regelmäßig auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu seinen Klienten. Das Gerciht befand, daß es branchenüblich sei, Reisezeiten in bestimmtem Umfang auf die eigene Kappe zu nehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag die Bezahlung von Reisezeiten vorschreibt.


BAG - Az: 5 AZR 428/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.668 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Antwort

Verifizierter Mandant

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal