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Reisezeit ist nicht Arbeitszeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber muß die mit Reisen verbrachte Zeit nicht als Überstunden anrechnen.
Im vorliegenden Fall fuhr ein Wirtschaftsprüfer regelmäßig auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu seinen Klienten. Das Gerciht befand, daß es branchenüblich sei, Reisezeiten in bestimmtem Umfang auf die eigene Kappe zu nehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag die Bezahlung von Reisezeiten vorschreibt.


BAG, 03.09.1997 - Az: 5 AZR 428/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Antje , Karlsruhe