Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.052 Anfragen
Folgekündigung mit Freistellung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch im Rechtsmittel auch unter Hinweis auf eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene Folgekündigung, bedarf es insoweit für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht der Glaubhaftmachung eines unersetzbaren Nachteils.
Eine ordentliche Folgekündigung mit sofortiger Freistellung aufgrund Freistellungsklausel kann den titulierten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch bereits ab ihrem Zugang mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entfallen lassen.
LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - Az: 4 Sa 480/20
ECLI:DE:LAGD:2020:0831.4SA480.20.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.