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Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zwar ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einem ständigen Vertretungsbedarf durch Vorhaltung einer Personalreserve zu begegnen. Entscheidet er sich insoweit aber zum Abschluss befristeter Kettenarbeitsverträge - jeweils unter Berufung auf den Sachgrund vorübergehenden Vertretungsbedarfs -, ist im Rahmen einer Missbrauchskontrolle unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob nicht ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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