Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.248 Anfragen

Führerschein nur für die Arbeit gemacht: trotzdem nicht steuerlich absetzbar!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Führerscheinkosten können auch dann nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn dieser nur gemacht wird, um eine bestimmte Arbeitsstelle zu bekommen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Finanzgericht hat unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Aufwendungen für den Führerschein B (Pkw) nicht als Werbungskosten berücksichtigt, sondern der privaten Lebensführung zugewiesen.

In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ist das Finanzgericht dabei auch davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für den Führerschein B nicht schon deshalb als Werbungskosten anzuerkennen sind, weil die Klägerin für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf einen Pkw angewiesen ist.

In Anbetracht dieser Rechtsprechung kommt der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage (Abziehbarkeit bzw. Aufteilung der Kosten für den Erwerb des Führerscheins B) keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu.

Es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen würden.

Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegen gleichfalls nicht vor.


BFH, 15.02.2005 - Az: VI B 188/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.241 Bewertungen) - Bereits 396.248 Beratungsanfragen

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant