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Haben Arbeitnehmer Anspruch auf tägliches gemeinsames Kaffeetrinken?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Kommt es zu Spannungen zwischen Mitarbeitern einer Abteilung, so kann ein Arbeitnehmer in ein anderes Gebäude versetzt werden. Der versetzte Arbeitnehmer hat zwar Anspruch auf Teilnahme an den wöchentlichen Abteilungsbesprechungen, nicht aber an den täglichen Kaffeepausen:

Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will (BAG 24.04.1996 - Az: 5 AZR 1031/94). Die Wiederherstellung des Betriebsfriedens ist ein anzuerkennendes Interesse des Arbeitgebers bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Versetzungsentscheidung (LAG Köln, 14.08.2009 - Az: 9 Ta 264/09).

Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, Konflikte stets durch das mildeste Mittel zu lösen. Der Arbeitgeber muss insbesondere nicht die Ursachen eines Streits zwischen Arbeitnehmern abschließend gründen oder den Schuldigen ermitteln (LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - Az: 6 Sa 504/06). Damit wäre der Arbeitgeber regelmäßig bereits überfordert.

Vorliegend bestand in der Abteilung eine Konfliktsituation. Der Arbeitgeber hat nicht als erstes und einziges Mittel zur örtlichen Versetzung der Arbeitnehmerin gegriffen. Zunächst hat sie Besprechungen durchgeführt sowie einen Team-Workshop unter Leitung externer Referenten durchführen lassen.

Aufgrund der sich anschließend wieder ergebenden Beschwerden gegenüber der Arbeitnehmerin konnte der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Konflikt nicht gelöst und weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Die Arbeitnehmerin ging selbst davon aus, dass sie und eine Mitarbeiterin wohl einen gleichhohen Beitrag zu den Betriebsstörungen geleistet haben.

Da der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Ursachen der Konflikte herauszufinden, ist es nicht zu beanstanden, dass er sich für die Versetzung der späteren Klägerin entschieden hat. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass nicht allein ein Konflikt zwischen der Arbeitnehmerin und der Mitarbeiterin besteht. Auch weitere Beschwerden liegen vor, so auch von Externen.

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