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Massenentlassung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige nach §§ 17, 18 KSchG ist nur die Entlassung des betreffenden Arbeitnehmers unzulässig. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 17 KSchG führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
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