Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.415 Anfragen

Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei Erwerbsobliegenheit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages stellt auch dann eine Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eines gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtigen dar, wenn dieser hiermit nur einer arbeitgeberseitigen Kündigung zuvorkommen will.

Den Unterhaltsschuldner trifft grundsätzlich die Obliegenheit, im Interesse des Unterhaltsberechtigten seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen. Tut er dies nicht, so muss er sich diejenigen Einkünfte fiktiv anrechnen lassen, die er durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte. Wird das Arbeitsverhältnis
auf Veranlassung des Arbeitnehmers beendet, so stellt dies regelmäßig ein unterhaltsbezogenes Fehlverhalten dar, das die Zurechnung des zuletzt erzielten Einkommens rechtfertigt.

Ausweislich des vorgelegten Aufhebungsvertrages erfolgte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegend auf ausdrückliche Veranlassung des Arbeitnehmers. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag des Klägers in der Beschwerde, der Aufhebungsvertrag sei zur Absicherung des Arbeitgebers erfolgt, damit der Kläger keine Ansprüche wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ableiten könne.

Eine solche Vereinbarung, die einseitig den Arbeitgeber zu Lasten des Unterhaltsberechtigten begünstigt, indem der Unterhaltsverpflichtete auf eine mögliche und beachtliche Abfindung verzichtet, ist unterhaltsrechtlich auch dann nicht anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer hiermit nur einer ansonsten erfolgten Kündigung des Arbeitgebers zuvor kommt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant