Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.027 Anfragen

Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei Erwerbsobliegenheit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages stellt auch dann eine Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eines gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtigen dar, wenn dieser hiermit nur einer arbeitgeberseitigen Kündigung zuvorkommen will.

Den Unterhaltsschuldner trifft grundsätzlich die Obliegenheit, im Interesse des Unterhaltsberechtigten seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen. Tut er dies nicht, so muss er sich diejenigen Einkünfte fiktiv anrechnen lassen, die er durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte. Wird das Arbeitsverhältnis
auf Veranlassung des Arbeitnehmers beendet, so stellt dies regelmäßig ein unterhaltsbezogenes Fehlverhalten dar, das die Zurechnung des zuletzt erzielten Einkommens rechtfertigt.

Ausweislich des vorgelegten Aufhebungsvertrages erfolgte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegend auf ausdrückliche Veranlassung des Arbeitnehmers. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag des Klägers in der Beschwerde, der Aufhebungsvertrag sei zur Absicherung des Arbeitgebers erfolgt, damit der Kläger keine Ansprüche wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ableiten könne.

Eine solche Vereinbarung, die einseitig den Arbeitgeber zu Lasten des Unterhaltsberechtigten begünstigt, indem der Unterhaltsverpflichtete auf eine mögliche und beachtliche Abfindung verzichtet, ist unterhaltsrechtlich auch dann nicht anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer hiermit nur einer ansonsten erfolgten Kündigung des Arbeitgebers zuvor kommt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Dresden, 11.12.2002 - Az: 10 WF 726/02

ECLI:DE:OLGDRES:2002:1211.10WF726.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant