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Sperrzeit schon bei Diebstahlsverdacht

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bereits der Verdacht einer Straftat kann eine Sperrzeit des Arbeitslosengelds ermöglichen. Kündigt der Arbeitgeber aufgrund des Verdachts einer Straftat und ist diese arbeitsrechtlich

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Pabst,Elke, Pforzheim