Versetzung in den Ruhestand bei behaupteter Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Soweit ein Beamter schildert, aufgrund welcher Umstände es bei ihm zu einem psychischen Zusammenbruch gekommen ist, und letztlich auch eine Mitverantwortung des Dienstherrn an seinem schlechten Gesundheitszustand aufgrund einer - behaupteten - Fürsorgepflichtverletzung sowohl im Vorfeld als auch im Verlauf des Ruhestandsversetzungsverfahrens sieht, kommt es darauf nicht an.
Maßgeblich für die Ruhestandsversetzung ist allein, ob Dienstunfähigkeit vorliegt, nicht dagegen, worauf diese im Einzelfall beruht.
VG Saarlouis, 13.01.2015 - Az: 2 K 539/13
ECLI:DE:VGSL:2015:0113.2K539.13.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...