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Versetzung in den Ruhestand bei behaupteter Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit ein Beamter schildert, aufgrund welcher Umstände es bei ihm zu einem psychischen Zusammenbruch gekommen ist, und letztlich auch eine Mitverantwortung des Dienstherrn an seinem schlechten Gesundheitszustand aufgrund einer - behaupteten - Fürsorgepflichtverletzung sowohl im Vorfeld als auch im Verlauf des Ruhestandsversetzungsverfahrens sieht, kommt es darauf nicht an.

Maßgeblich für die Ruhestandsversetzung ist allein, ob Dienstunfähigkeit vorliegt, nicht dagegen, worauf diese im Einzelfall beruht.


VG Saarlouis, 13.01.2015 - Az: 2 K 539/13

ECLI:DE:VGSL:2015:0113.2K539.13.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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