Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.748 Anfragen

Unterschiedliche Zuschläge für Nachtarbeit innerhalb und außerhalb der Schichtarbeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Festlegung unterschiedlich hoher Nachtarbeitszuschläge im (an den Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie angelehnten) Mantelhaustarifvertrag der S. T. GmbH, der für Nachtarbeit im Rahmen von (Wechsel-)Schichtarbeit einen Zuschlag in Höhe von 15 % bzw. 20 % und für Nachtarbeit außerhalb eines Schichtsystems (sonstige Nachtarbeit) einen Zuschlag von 60 % vorsieht, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Nachtarbeit belastet die Gesundheit der Arbeitnehmer und erschwert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Tarifvertragsparteien haben den ihnen zustehenden, grundrechtlich geschützten Gestaltungsspielraum nicht überschritten, wenn sie für Nachtarbeit innerhalb eines Schichtsystems, das den Arbeitnehmern regelmäßig eine bessere Planbarkeit des Familienlebens und ihrer Freizeitaktivitäten ermöglicht, einen geringeren Zuschlag vorsehen als für sonstige Nachtarbeit, die möglichst vermieden werden soll und deshalb für den Arbeitgeber einen deutlich höheren Preis hat.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2021 - Az: 5 Sa 146/20

ECLI:DE:LAGMV:2021:0413.5SA146.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.748 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen