Gibt eine Arbeitnehmerin an, durch fortgesetzte Herabsetzungen und Schikanen des Arbeitgebers seelisch erkrankt zu sein, so sind im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozeß die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darzulegen und zu beweisen,
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LAG Berlin, 15.07.2004 - Az: 16 Sa 2280/03
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