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Verhalten nicht unter „Mobbing“ zusammenfassen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt eine Arbeitnehmerin an, durch fortgesetzte Herabsetzungen und Schikanen des Arbeitgebers seelisch erkrankt zu sein, so sind im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozeß die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darzulegen und zu beweisen,

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LAG Berlin, 15.07.2004 - Az: 16 Sa 2280/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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