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Wartezeitkündigung gegen Ende der Probezeit mit verlängerter Kündigungsfrist

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, statt Verlängerung der Probezeit dem Arbeitnehmer eine zweite Chance in Form einer verlängerten Kündigungsfrist zu geben und für den Fall der Bewährung die Wiedereinstellung zuzusagen. Sofern dann mangels Bewährung an der Kündigung festgehalten wird, so ist dies wirksam.

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - Az: 5 Sa 222/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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