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Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um einen beamteten Lehrer, der nebenberuflich bei einer Kirchengemeinde als Kirchenmusiker beschäftigt war. Der Lehrer wurde von einer ehemaligen Schülerin angezeigt, mit der er über mehrere Jahre eine sexuelle Beziehung unterhalten hatte, zum Teil auch in der Kirche. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. Es wurde jedoch auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet, welches in der Entfernung aus dem Schuldienst endete. Als die Kirchengemeinde hiervon durch Zeitungsberichte erfuhr, kündigte diese ebenfalls außerordentlich. Der Betroffene wand ein, dass die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten worden sei, weil der Sachverhalt bereits gut zwei Monate vor der Kündigung erstmalig in der Zeitung erschien.

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BAG, 26.09.2013 - Az: 2 AZR 741/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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