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Zugang eines Kündigungsschreibens
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Das BAG ist der Ansicht, dass eine Kündigung, die während des Urlaubs eines Arbeitnehmers in dessen Hausbriefkasten eingeworfen wird, als zugegangen zu betrachten ist. Vorliegend erfolgte der Einwurf um 13:00, so dass anzunehmen ist, dass der Zugang noch am selben Tag erfolgt, die Kündigungsschutzklage war damit letztendlich verspätet und unzulässig.
Zur Zustellung führte das BAG aus:
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