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Arbeitnehmer dürfen aufs Klo!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, wenn ein Arbeitnehmer die Toilette aufsucht. Dies gilt auch dann, wenn der Besuch etwas länger dauert. Eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt ein solcher ausgedehnter Toilettenbesuch nicht. Auch der Umstand, dass sich der Arbeitnehmer zwanzig Minuten während der Arbeitszeit an einem nicht zu ermittelnden Ort aufhielt und zweimal nicht an seinem dienstlichen PkW angetroffen wurde, ändert dies nicht. Kleinere Erledigungen während der Arbeitszeit sind generell nicht geeignet, einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund darzustellen.


ArbG Paderborn, 29.09.2010 - Az: 2 Ca 423/10

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