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Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist keine arbeitnehmerähnliche Person
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgeberähnliche Person.
Somit ergibt sich hinsichtlich der Kündigung des Dienstverhältnisses keine Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten für den GmbH-Fremdgeschäftsführer, weil er nicht
Arbeitnehmer ist.
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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg