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Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die für die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern erforderliche Zuverlässigkeit setzt die Einrichtung und Überwachung einer Organisationsstruktur voraus, die geeignet ist, zu Lasten der Leiharbeitnehmer gehende Verstöße gegen bestehende rechtliche Vorschriften zu vermeiden.

Die negative Prognoseentscheidung einer Unzuverlässigkeit kann sich bereits aus der nach der Kenntniserlangung von festgestellten bzw. eingeräumten Verstößen erfolgenden Ablehnung einer Prüfung und ggf. Veränderung der zum Zeitpunkt der Verstöße bestehenden Organisationsstruktur ergeben.


LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - Az: L 7 AL 163/18 B ER

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