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Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
                        Arbeitsrecht |  Lesezeit: ca. 1 Minute
                
    
    
    
    	  
                        
                        
                
                    Die für die Erlaubnis zur Überlassung von 
Arbeitnehmern erforderliche Zuverlässigkeit setzt die Einrichtung und Überwachung einer Organisationsstruktur voraus, die geeignet ist, zu Lasten der 
Leiharbeitnehmer gehende Verstöße gegen bestehende rechtliche Vorschriften zu vermeiden.
Die negative Prognoseentscheidung einer Unzuverlässigkeit kann sich bereits aus der nach der Kenntniserlangung von festgestellten bzw. eingeräumten Verstößen erfolgenden Ablehnung einer Prüfung und ggf. Veränderung der zum Zeitpunkt der Verstöße bestehenden Organisationsstruktur ergeben.
                 
              
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