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Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer. Weder in den (Rahmen-) Schiedsrichtervereinbarungen noch den einzelnen Spielaufträgen lässt sich ein Arbeitsverhältnis erkennen.

Dies bedeutet, dass Schiedsrichter weder die Entfristung ihrer Verträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) noch eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verlangen können.

Nach Ansicht des Gerichts steht fest, dass Schiedsrichter nicht in den Betrieb des DFB eingegliedert sind und ihre Tätigkeit auch nicht von Weisungen des Verbandes abhängig erbringen.


ArbG Verden, 15.01.2019 - Az: 2 Ca 227/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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JG