Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.790 Anfragen
Entschuldigungsschreiben für das Ausbleiben im Termin kann als Einspruch zu werten sein
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein innerhalb der Einspruchsfrist eingereichtes Entschuldigungsschreiben für das Ausbleiben im Termin kann als Einspruch zu werten sein, wenn darin hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Versäumnisurteil nicht gelten soll (im Anschluss an BAG, 11.3.1971 - Az: 5 AZR 184/70).
Eine trotz gerichtlichen Hinweises auf die Versäumnisurteilsproblematik insoweit kommentarlos eingereichte Klageerwiderung nach Ablauf der Einspruchsfrist verhilft dem Entschuldigungsschreiben nicht zur Wertung als Einspruch, da ein Vergessen oder lgnorieren des Einspruchserfordernisses zur Rechtskraft des Versäumnisurteils führt (im Anschluss an BGH, 09.06.1994 - Az: IX ZR 133/93).
ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.08.2018 - Az: 3 Ca 416/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...