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Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Arbeitnehmern handelt es sich nicht um Verbraucher im Sinne von §§ 13, 14 BGB. Für Arbeitsverhältnisse gelten die Verbraucherschutzbestimmungen somit nicht. Ein Arbeitsvertrag kann somit nicht im Rahmen des Widerrufs von Haustürgeschäften aufgelöst werden.


ArbG Weiden - Az: 1 Ca 1912/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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