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Kündigung wegen Fahrerlaubnisentzug?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer auf einer Privatfahrt entzogen, so kann dem Betroffenen nur dann gekündigt werden, wenn keine anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz - auch zu verschlechterten Bedingungen - möglich ist.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2007 - Az: 2 TaBV 5/07

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