Anhörungspflicht bei Verdachtskündigung kann entfallen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gründen sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen, so kann eine außerordentliche Verdachtskündigung gerechtfertigt sein, wenn diese Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses