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Gerechtfertigte Abmahnung muß nicht zurückgenommen werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Enthält ein Abmahnschreiben keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen, so besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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