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Gerechtfertigte Abmahnung muß nicht zurückgenommen werden

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Enthält ein Abmahnschreiben keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen, so besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte.

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Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

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