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Gerechtfertigte Abmahnung muß nicht zurückgenommen werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Enthält ein Abmahnschreiben keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen, so besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte.

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - Az: 10 Sa 340/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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