Gerechtfertigte Abmahnung muß nicht zurückgenommen werden
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Enthält ein Abmahnschreiben keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen, so besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte.
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