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Auf Dienstreise ständig getrunken - fristlose Kündigung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise durch ständigen Alkoholkonsum und entsprechende Ausfallerscheinungen aufgefallen, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers (vorliegend: ein Reisebüro). Eine ansonsten erforderliche Abmahnung kann hier entbehrlich sein, wenn das Verhalten zu einem massiven Imageschaden des Arbeitgebers gegenüber Mitbewerbern und Reiseveranstaltern führt. Es ist nicht erforderlich, dem nicht alkoholabhängigen Arbeitnehmer eine zweite Chance zu geben.


LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2007 - Az: 4 Sa 529/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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